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Insolvenzverfahren der AWO Wiesbaden beendet

Ausschüttungen an Gläubiger höher als erwartet / Positiver Blick in solide Zukunft


WIESBADEN. – Gute Nachrichten für den AWO Kreisverband Wiesbaden e.V.: Seit 31. Mai ist das Insolvenzverfahren beendet und der Insolvenzplan mehr als erfüllt. Zum 6. Juni konnte der Treuhänder an sogenannte unbesicherte Gläubiger – darunter auch Mitarbeiter:innen – die Besserungsquote I ausschütten.

 

„Wir sind sehr froh, dass - nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum 30.11.2021 – nun auch das Planüberwachungsverfahren nach 18 Monaten erfolgreich abgeschlossen ist und der Insolvenzplan übererfüllt werden konnte. Für uns ist das ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg zu einer zukunftsfähigen AWO Wiesbaden“, sagt AWO-Vorsitzende Evelyn Pflugradt und ihre Stellvertreterin Christa Enders ergänzt: „Ganz besonders freut es uns, dass die mit dem Insolvenzplan konkret in Aussicht gestellte Besserungsquote I von bis zu 11,02 Prozent für die unbesicherten Gläubiger mit über 12,5 Prozent so deutlich übertroffen werden konnte.“


Die Auszahlung der garantierten Basisquote von 22 Prozent erfolgte Anfang November 2022. Die Ausschüttung der Besserungsquote I von über 12,5 Prozent an die unbesicherten Gläubiger wurde jetzt veranlasst. Eine weitere Besserungsquote II kann erwartet werden, wenn Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber den bis Anfang 2020 tätigen Vereinsvertretern realisiert werden.


Aufgrund von massiven Verfehlungen und wirtschaftlich falschen Entscheidungen der früheren Verantwortlichen in Geschäftsführung und Vorstand sind dem AWO Kreisverband Wiesbaden immense Vermögensschäden entstanden. Schadensersatzansprüche gegen sie werden vom AWO Kreisverband Wiesbaden in enger Abstimmung mit dem Treuhänder geltend gemacht. „Alle erzielten Gelder aus Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen werden den Gläubigern zu Gute kommen“, stellen Evelyn Pflugradt und Christa Enders in Aussicht und AWO-Geschäftsführer Bastian Hans bekräftigt: „Wir hoffen deshalb sehr, dass die Gerichtsverfahren sich nicht länger als nötig hinziehen.“

 

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